Der Landeskirchenrat nimmt nach Art. 6 die Leitung und Aufsicht des Pfründestiftungsverbandes wahr und hat den Vorstand benannt. Dieser Vorstand ist der für die Finanzen der Landeskirche zuständige Oberkirchenrat Dr. Erich Theodor Barzen.
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Die Stiftungsaufsicht über den Pfründestiftungsverband hat der Landeskirchenrat an OKR Dr. Hans-Peter Hübner delegiert, der als der für den Gemeindebereich zuständige Oberkirchenrat gewährleistet, dass die stiftungsrechtlichen Belange auch aufsichtsrechtlich beachtet sind.